Verhinderungspflege
Wir springen gerne für pflegende Angehörige ein und übernehmen die häusliche Krankenpflege, sei es für einige Tage oder Wochen, oder langfristig.


Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Krankheiten, berufliche oder private Verpflichtungen oder einfach eine Ausszeit vom Alltag für Sie als Angehöriger; Unsere Verhinderungspflege stellt die Versorgung der zu pflegenden Person sicher, solange bis Sie diese wieder übernehmen.
Definition der Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht eine zeitweise Übernahme der Pflege, wenn die private Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend ausfällt. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurden.
Verhinderungspflege als Leistung
Entweder stundenweise für weniger als acht Stunden pro Tag oder aber für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage. Möglich sind bis zu 42 Tage im Jahr an denen Sie Anpruch auf Verhinderungspflege haben.
Dauer, Kosten und Vorraussetzungen der Verhinderungspflege
Die Pflegekassen übernehmen für maximal 6 Wochen im Jahr die Kosten ihrer Verhinderungspflege und stellt ein jährliches Budget von bis zu 1.854 €. Zuschüsse in Höhe von 806 € stehen ihnen zu sollte die Häfte des Betrages für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Verhinderungspflege setzt eine ambulante Versorgung durch einen eingetragenen Angehörigen vorraus, diese muss wenigstens sechs Monate vor antragsstellung bestehen. Die pflegebedürftige Person muss darüber hinaus wenigstens Pflegegrad 2 besitzen und aktuell Pflegegeld beziehen.
Brauchen Sie entlastung oder haben kurzfristige Verpflichtungen und können die Versorgung nicht mehr allein sicherstellen?
