Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Entscheidend sind nicht allein einzelne Diagnosen, sondern die tatsächlich benötigte Hilfe.

Hier finden Sie eine verständliche Orientierung zu Antrag, Begutachtung und Leistungen. CARTAL MEDICAL bespricht mit Ihnen, wie wir Sie und Ihre Angehörigen zu Hause unterstützen können.

Pflegegrade verstehen. Unterstützung finden.

Antragstellung bei den Pflegekassen

Wenn Sie Pflegeleistungen benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Bitten Sie um die Antragsunterlagen und bewahren Sie einen Nachweis Ihrer Antragstellung auf. Angehörige können Sie mit entsprechender Vollmacht unterstützen.

Muster für eine erste schriftliche Antragstellung

An meine Pflegekasse
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades. Bitte bestätigen Sie den Eingang und senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen zu.

Name: [Vor- und Nachname]
Anschrift: [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort]
Versichertennummer: [Nummer]
Datum: [Datum]

Mit freundlichen Grüßen
[Name / gegebenenfalls bevollmächtigte Person]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Antragsverfahren. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und den Leistungsbeginn.

So läuft die Begutachtung ab

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof. Im Mittelpunkt stehen Ihre Fähigkeiten im Alltag und die benötigte Unterstützung.

Betrachtet werden unter anderem Bewegung, Verständigung, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags. Die Pflegekasse entscheidet anschließend über den Pflegegrad.

Halten Sie vorhandene Arztberichte, den Medikamentenplan und Notizen zur regelmäßig benötigten Hilfe bereit. Eine vertraute Person kann Sie beim Termin unterstützen. Bei Fragen zum Bescheid können Sie Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt ansprechen.

Informationen: Bundesgesundheitsministerium, „Begutachtung (Pflegeversicherung)“.

Pflegegrade in der Übersicht

Pflegegrad 1

geringfügige Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 steht für geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit. Für die häusliche Pflege ist ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat vorgesehen. Ein regulärer Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen besteht hier nicht.

Welche Unterstützung in Ihrem Fall passt, klären wir gern mit Ihnen.

I

Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigung

Bei Pflegegrad 2 sind die Einschränkungen der Selbstständigkeit erheblich. Für ambulante Pflegesachleistungen stehen bis zu 796 Euro monatlich oder 347 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Eine anteilige Kombination ist möglich.

Die passende Hilfe richtet sich nach Ihrem persönlichen Alltag und Unterstützungsbedarf.

II

Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 3 beschreibt schwere Einschränkungen der Selbstständigkeit. Möglich sind bis zu 1.497 Euro ambulante Pflegesachleistungen monatlich oder 599 Euro Pflegegeld. Auch eine anteilige Kombination kommt infrage.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie zu Hause benötigen.

III

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung

Bei Pflegegrad 4 bestehen besonders starke Einschränkungen der Selbstständigkeit. Für ambulante Pflegesachleistungen sind bis zu 1.859 Euro monatlich oder 800 Euro Pflegegeld vorgesehen. Eine anteilige Kombination ist möglich.

Der konkrete Pflegebedarf wird individuell ermittelt.

IV

Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 5 umfasst besonders starke Einschränkungen mit zusätzlichen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die monatlichen Leistungen betragen bis zu 2.299 Euro für ambulante Pflegesachleistungen oder 990 Euro Pflegegeld. Eine anteilige Kombination ist möglich.

Stand: 2026. Pflegegeld und Sachleistungen sind keine zwei unabhängig voneinander voll verfügbaren Budgets. Die Pflegekasse prüft den individuellen Anspruch.

Offizielle Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums

V

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