Pflegegrade I-V und die Antragsstellung erklärt
Die Pflegebedürftigkeit festzustellen ist komplex, oft ist diese nach schweren Erkrankungen wie Krebs, einem Schlaganfall oder ALS gegeben. Hier finden Sie erste Informationen zu den Pflegegraden und deren Bedeutung.
Antragstellung bei den Pflegekassen
Der Antrag an die Pflegekassen sollte so früh wie möglich eingereicht werden, Ihr Leistungsanspruch besteht ab den Tag an dem Sie erstmalig Kontakt zu ihrer Pflegekasse aufnehmen. Der Erstkontakt erfolgt meist via E-Mail, Brief oder Fax, dafür haben wir ihnen untenstehend eine Musterformulierung bereitgestellt, diese können Sie gerne nutzen um bei ihrer Pflegekasse vorstellig zu werden. Die für Sie zuständige Pflegekasse gehört zu ihrer Krankenkasse und hat in der Regel die selbe Adresse. Die Fragen in Ihrem Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sollten Sie sich über einige Punkte noch im unklaren sein oder können diese nicht bearbeiten, lassen Sie diese vorerst offen.
Musterformulierung an die Pflegekassen
Max Mustermann
Musterweg 11, 11111 Musterstadt
An die Musterkasse
Musterstraße 11,
11111 Musterort
Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beauftrage ich ab dem heutigen Tage ( aktuelles Datum eintragen; Wichtig! Ab diesem Tag gilt ihr Leistungsanspruch!) Leistungen aus der Pflegeversicherung für :
Max Mustermann
Musterweg 11, 11111 Musterstadt
Versichertennummer: XXXXX
Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und eine zeitnahe Bearbeitung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Begutachtung zur Festellung der Pflegebedürftigkeit
Soll ein Pflegegrad erteilt werden, stellt der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen im Rahmen einer Begutatchtung fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und falls Ja, welcher Pflegegrad angemessen ist. Diese Begutachtung findet nicht nur bei Erstantragstellung statt sondern wird auch durchgeführt falls der Pflegegrad angepasst werden muss.
Die Begutachtung durch den MDK ist von elementarer Wichtigkeit, dieses Bildet die Grundlage für die Einschätzung ihrer Pflegebedürftigkeit. Gerne unterstützen wir Sie ebenfalls in diesem Prozess.
Der medizinische Dienst schaut sich bei diesem Gespräch auch die Lebenssituation der zu pflegenden Person an, in der Regel findet das Gespräch auch ihren eigenen vier Wänden statt.
Anhand eines Punktesystems werden die aktuelle Pflegesituation, der Gesundheitszustand sowie Wohn- und Versorgungssituation bewertet und relevante Dokumentation von Ärzten und Krankenhäusern werden gesichtet.
Anschließend erhält der Antragsteller entweder einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid, gegen eine Ablehnung besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Pflegegrade in der Übersicht
Pflegegrad 1
geringfügige Beeinträchtigung
Bei diesem Pflegegrad besteht ein leichter Unterstützungsbedarf. Es geht darum, vorhandene Fähigkeiten zu sichern und Hilfestellungen zu organisieren, bevor größere Einschränkungen auftreten. Pflegebedürftige erhalten z. B. einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, den sie z. B. für Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen können.
I
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung
Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßig Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Mobilität oder Körperpflege. Die Selbstständigkeit ist eingeschränkt, jedoch noch nicht dauerhaft voll auf fremde Unterstützung angewiesen. Pflegekasse und Pflegeversicherungen stellen ihnen Leistungen zur Verfügung, z. B. bis zu 5.362 Euro pro Jahr für Pflegesachleistungen (Stand 2025), oder alternativ Pflegegeld für die Angehörigen.
II
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung
Bei Pflegegrad 3 ist die Alltagsbewältigung deutlich stärker eingeschränkt – mehrmals tägliche Hilfe ist erforderlich. Es bestehen bereits komplexere Anforderungen, z. B. bei Mobilität, Hygiene und Ernährung. Die Pflegekasse stellt in diesem Fall bis zu 12.612 Euro pro Jahr für Pflegesachleistungen bereit (Stand 2025), oder Pflegegeld, wenn Angehörige unterstützen.
III
Pflegegrad 4
schweste Beeinträchtigung
Wer Pflegegrad 4 hat, braucht dauerhaft und umfassend Hilfe bei fast allen alltäglichen Aktivitäten – rund um die Uhr ist oft Unterstützung erforderlich. Die Pflegekasse übernimmt hierfür erhebliche Leistungen, z. B. bis zu 18.432 Euro jährlich für Pflegesachleistungen (Stand 2025), oder alternativ Pflegegeld plus Zuschläge.
IV
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 kennzeichnet einen außerordentlich hohen Pflege- und Betreuungsbedarf mit gleichzeitig komplexen medizinischen Anforderungen (z. B. Dauerversorgung, Beatmung, intensive Betreuung). In diesem Fall stellt die Pflegeversicherung jährliche Leistungen in Höhe von bis zu 22.815 Euro für Pflegesachleistungen bereit (Stand 2025). Ziel: ein möglichst selbstbestimmtes Leben trotz intensiver Pflege- und Betreuungsbedarfe.
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